Zusammenfassung: In Hinblick auf einen Wasserschaden an einem verkauften Haus hatte sich die erkennende Instanz eingehend mit Fragen der Sachverständigenhaftung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1299 ABGB
Zusammenfassung: In Hinblick auf einen Wasserschaden an einem verkauften Haus hatte sich die erkennende Instanz eingehend mit Fragen der Sachverständigenhaftung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1299 ABGB