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Keine Bemängelungspflicht gem § 54 Abs 1a ZPO im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren

AußerstreitrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2011/82immolex-LS 2011, 292 Heft 11 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH klar, dass das Kostenverzeichnis im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nicht zu bemängeln ist.

Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 3 MRG; § 54 Abs 1a ZPO

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