Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Heranziehung eines Ausgangsindex, welcher lange vor Vertragsbeginn angesetzt ist, als ungewöhnliche Klausel angreifbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 864a ABGB; § 1090 ABGB
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Heranziehung eines Ausgangsindex, welcher lange vor Vertragsbeginn angesetzt ist, als ungewöhnliche Klausel angreifbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 864a ABGB; § 1090 ABGB