Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich die erkennende Instanz eingehend mit Fragen in Hinblick auf die Unzumutbarkeit einer Realteilung aufgrund eines beträchtlichen Wertverlustes auseinanderzusetzen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 3 WEG
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