Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich vornehmlich der Frage zu, wie sich das maßgebliche Vertretungsrecht bei einem Mietvertragsabschluss mit einem ausländischen Staat als juristische Person ermitteln lässt.
Rechtsgrundlagen: § 1094 ABGB; § 10 IPRG; § 12 IPRG; § 49 IPRG