Zusammenfassung: Der OGH prüfte, ob für die Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, die aus der Bauphase resultieren, ein Mehrheitsbeschluss nach WEG erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 24 WEG; § 932 ABGB; § 933 ABGB; § 933a ABGB; § 1295 ff ABGB; § 226 ZPO