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Anteiliger Aufwand für die gemeinschaftliche Liegenschaft ist im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen.

AußerstreitrechtJudikaturMag. Nicole Neugebauer-Herl, RAimmolex 2010/39immolex 2010, 122 - 124 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Der OGH hat zum Ersatzanspruch für den Aufwand einer gemeinschaftlichen Liegenschaft Stellung genommen und die entsprechende Geltendmachung des anteiligen Aufwands dem Außerstreitverfahren zugewiesen.

Rechtsgrundlagen: § 838a ABGB; § 839 ABGB

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