Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich im Verfahren mit einem Gebäude auseinander, das teils betrieblich, teils zu Wohnzwecken verwendet wurde. Strittig war dabei die Berechnung der verbrauchsabhängigen Betriebskosten und in wieweit das Nutzflächenverhältnis hierbei eine Rollen spielen kann.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG 1988