§ 16 Abs 1 Z 1 MRG
In vorliegendem Erkenntnis war die Frage gemischter Verwendung von Objekten iZm Berufen, die für üblich in Wohnungen ausgeübt werden, zu behandeln.
OGH 13.5.2009, 7 Ob 5/09z
§ 16 Abs 1 Z 1 MRG
In vorliegendem Erkenntnis war die Frage gemischter Verwendung von Objekten iZm Berufen, die für üblich in Wohnungen ausgeübt werden, zu behandeln.
OGH 13.5.2009, 7 Ob 5/09z