Zusammenfassung: Arno Maschke beleuchtet die Folgen des Vertragsrücktritts im Falle eines Baustopps, wobei der Kunde seine Geldleistung dem Treuhänder bereits vollständig geleistet hat. Fällt der Vertrag mit ex-nunc oder ex-tunc Wirkung weg? Wie ist mit dem Weiterbau zu verfahren? Wie hat der Masseverwalter vorzugehen, wenn ein Zahlungsplan vorliegt?
Rechtsgrundlagen: § 10 BTVG; § 21 KO; § 1435 ABGB