§ 37 MRG
Zu klären war, ob der Anspruch auf Durchführung von Erhaltungsansprüchen als Geldleistungsbegehren gilt und somit die Bewertung des Entscheidungsgegenstands beeinflusst.
OGH 10.11.2009, 5 Ob 212/09a
§ 37 MRG
Zu klären war, ob der Anspruch auf Durchführung von Erhaltungsansprüchen als Geldleistungsbegehren gilt und somit die Bewertung des Entscheidungsgegenstands beeinflusst.
OGH 10.11.2009, 5 Ob 212/09a