§ 46b MRG
Vorliegende Sache hatte den Zeitpunkt des Anspruchsbegehrens zum Inhalt. Verliert der Vermieter jedenfalls seinen Anspruch, wenn er diesen nicht rechtzeitig geltend macht?
OGH 13.10.2009, 1 Ob 137/09t
§ 46b MRG
Vorliegende Sache hatte den Zeitpunkt des Anspruchsbegehrens zum Inhalt. Verliert der Vermieter jedenfalls seinen Anspruch, wenn er diesen nicht rechtzeitig geltend macht?
OGH 13.10.2009, 1 Ob 137/09t