§ 1111 ABGB
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage der Haftung des eintretenden Bestandnehmers für die bereits erfolgte Beschädigung des Bestandgegenstands durch einen Rechtsvorgänger.
OGH 8.9.2009, 1 Ob 74/09b
§ 1111 ABGB
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage der Haftung des eintretenden Bestandnehmers für die bereits erfolgte Beschädigung des Bestandgegenstands durch einen Rechtsvorgänger.
OGH 8.9.2009, 1 Ob 74/09b