Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit der Unternehmereigenschaft aufgrund der Vermietung von mehreren Bestandobjekten in einem Haus zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1090 ABGB; § 1 KSchG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich das erkennende Gericht mit der Unternehmereigenschaft aufgrund der Vermietung von mehreren Bestandobjekten in einem Haus zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 1090 ABGB; § 1 KSchG
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