Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, unter welchen Umständen Vermieter für mangelhafte Wasserrohre einzustehen haben.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, unter welchen Umständen Vermieter für mangelhafte Wasserrohre einzustehen haben.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB
Schlagwörter: