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Keine Mietzinsminderung wegen Wegfalls der Uneinsehbarkeit der Wohnung aufgrund baulicher Veränderungen auf der Nachbarliegenschaft

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Martin Stadlmann, RA (Anmerkung)immolex 2010/119immolex 2010, 318 - 319 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Mit seinem Erkenntnis stellt der OGH eindeutig fest, dass aufgrund eines Dachbodenausbaus des Nachbargebäudes und der dadurch herbeigeführten Einsehbarkeit und beeinträchtigten Aussicht eine Mietzinsminderung nicht zu rechtfertigen ist.

Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB; § 364 Abs 2 ABGB

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