§ 12a Abs 3 MRG; § 1002 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt sich die Frage, ob im Fall einer fremdnützigen Treuhand bei Übertragung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft vom Treugeber auf den Treuhänder eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse iSd § 12a Abs 3 MRG vorliege und eine Mietzinsanhebung gerechtfertigt sei.