§ 3 Abs 3 MRG; § 16 Abs 1 Z 3 MRG; § 20 MRG
"Eigenmittel" stammen aus dem Vermögen des Vermieters, sind nicht verrechnungspflichtig und stehen dem Vermieter frei zur Verfügung. Werden Aufwendungen getätigt, so dürfen diese auch nicht nachträglich als Mietzinspassivum verrechnet werden.