§ 30 Abs 1 WEG 2002; § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002; § 3 Abs 1 MRG; § 364 Abs 2 ABGB
In vorliegender Entscheidung stellt sich die Frage der Durchsetzbarkeit von Erhaltungsarbeiten gegenüber einer untätigen Eigentümermehrheit. Entscheidungsrelevant dabei sind Faktoren wie Reparaturbedürftigkeit, Funktionseinschränkung und Schadensgeneigtheit im Zusammenhang mit einer dringenden und zweckmäßigen Maßnahme.