§ 18 WEG; § 129 Abs 10 TBO; § 38 AVG
Fraglich war in vorliegendem Fall, an wen ein Auftrag gem § 129 Abs 10 TBO im Falle eines Wohnungseigentums zu richten ist. Der Adressat ist jedenfalls im Rahmen einer Vorfrage gem. § 38 AVG zu ermitteln.
VwGH 23.7.2009, 2006/05/0027