§ 1112 ABGB
Gegenständlich war zu klären, ob ein behördlich auferlegtes Benützungsverbot mit einem Ende des Bestandvertrags einhergeht und zwar ungeachtet der Möglichkeit, eine Benützungsgenehmigung zu erwirken.
OGH 5.8.2009, 6 Ob 4/09w
§ 1112 ABGB
Gegenständlich war zu klären, ob ein behördlich auferlegtes Benützungsverbot mit einem Ende des Bestandvertrags einhergeht und zwar ungeachtet der Möglichkeit, eine Benützungsgenehmigung zu erwirken.
OGH 5.8.2009, 6 Ob 4/09w