§ 1319 ABGB; § 1319a ABGB
Gegenständlich hatte sich der OGH mit der Frage des Verhältnisses zwischen § 1319 und § 1319a ABGB aufgrund der Verletzung einer Person aufgrund einer unebener Treppe zu befassen. Ausgehend von den unterschiedlichen Norminhalten sieht er konsequent § 1319a als lex specialis zu § 1319 ABGB.