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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zehnjährige Verjährungsfrist des § 16 Abs 8 Satz 3 MRG

Rechtsprechung MietrechtMiet- und WohnrechtMMag. Dr. Clemens Limberg, LL.M., RA (Anmerkung)immolex 2009/112immolex 2009, 314 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 16 Abs 8 MRG

In vorliegender Entscheidung hat der OGH Bedenken aufgrund der unterstellten Gleichheitswidrigkeit des § 16 Abs 8 Satz 3 MRG in Hinblick auf § 27 Abs 3 MRG zerstreut. Als Instrument für die Begründung bediente sich der OGH der Materialien zur WRN 1997.

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