§ 19 ABGB
Die Entscheidung des OGH setzte sich mit der Frage auseinander, unter welchen Umständen ein Vermieter die Fahrnisse des Bestandnehmers bei Vorliegen eines Räumungsauftrags im Lichte des § 19 ABGB beseitigen darf.
OGH 25.3.2009, 3 Ob 255/08h