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Verantwortlichkeit des Mieters für defekte E-Leitungen - keine Auswirkungen auf den zulässigen Hauptmietzins

Miet- und WohnrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2008/60immolex-LS 2008, 228 Heft 9 v. 1.9.2008

§ 15a MRG

Der Kurzbeitrag informiert über mögliche Ersatzansprüche gegen den Vermieter bei schadhaften Elektroinstallationen, deren Reparatur auf Kosten des Mieters gehen. Der Hauptmietzins bleibt von diesen Ersatzansprüchen unberührt.

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