§ 12a Abs 3 MRG
Der Kurzbeitrag informiert darüber, wann ein Machtwechsel vorliegt bzw. warum es sich bei einer Erhöhung der Anteile von 50,5% auf 75,25% um keinen Machtwechsel handelt.
OGH 10.6.2008, 1 Ob 235/07a
§ 12a Abs 3 MRG
Der Kurzbeitrag informiert darüber, wann ein Machtwechsel vorliegt bzw. warum es sich bei einer Erhöhung der Anteile von 50,5% auf 75,25% um keinen Machtwechsel handelt.
OGH 10.6.2008, 1 Ob 235/07a