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Wer trägt die Kosten des Energieausweises?

Miet- und WohnrechtDr. Christian Prader, RA; Univ.-Prof. Dr. Christian Markl, Leopold Franzens Universität Inssbruckimmolex 2008, 238 - 241 Heft 9 v. 1.9.2008

Zusammenfassung: Die Autoren diskutieren die Frage, wer die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises zu tragen hat. Sie gehen zunächst auf das Energieausweis-Vorlage-Gesetz im Allgemeinen ein und prüfen sodann die Frage der Kostentragung im Anwendungsbereich des WEG, des MRG und des WGG.

Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 28 WEG; § 3 MRG; § 4 MRG; § 14 WGG; § 828 ABGB; § 834 ABGB; EAVG

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