§ 14 Abs 3 MRG; § 863 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Voraussetzung der " Dringlichkeit des Wohnbedürfnisses" iZm dem Eintritt eines Angehörigen in den Mietvertrag nach dem Tod des Mieters zu befassen.
OGH 23.1.2008, 7 Ob 273/07h
§ 14 Abs 3 MRG; § 863 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Voraussetzung der " Dringlichkeit des Wohnbedürfnisses" iZm dem Eintritt eines Angehörigen in den Mietvertrag nach dem Tod des Mieters zu befassen.
OGH 23.1.2008, 7 Ob 273/07h