§ 12a Abs 6 MRG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Ausnahmebestimmung des § 12a Abs 6 MRG auch auf eine verpachtende Mieterin anzuwenden ist, die juristische Person ist. Im gegenständlichen Fall handelte es sich um eine Ein-Mann-GmbH.
OGH 23.1.2008, 7 Ob 231/07g