§ 30 Abs 2 MRG
Ohne nähere Erläuterungen kann die bloße Änderung eines Vereins nicht wirksam vereinbart werden, da er den übrigen Gründen des § 30 Abs 2 MRG an Wert nicht gleichkäme.
OGH 19.2.2008, 5 Ob 205/07v
§ 30 Abs 2 MRG
Ohne nähere Erläuterungen kann die bloße Änderung eines Vereins nicht wirksam vereinbart werden, da er den übrigen Gründen des § 30 Abs 2 MRG an Wert nicht gleichkäme.
OGH 19.2.2008, 5 Ob 205/07v