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Bloße Änderung des Vereins kein wesentlicher Kündigungsgrund

Miet- und WohnrechtDr. Christian Praderimmolex-LS 2008/37immolex-LS 2008, 132 Heft 5 v. 1.5.2008

§ 30 Abs 2 MRG

Ohne nähere Erläuterungen kann die bloße Änderung eines Vereins nicht wirksam vereinbart werden, da er den übrigen Gründen des § 30 Abs 2 MRG an Wert nicht gleichkäme.

OGH 19.2.2008, 5 Ob 205/07v

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