§ 29 Abs 2 MRG
Das Gericht hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob das gesetzlich vorzeitige Kündigungsrecht des Wohnungsmieters eines befristen Mietverhältnissen, auf den Fall eines vertraglichen Kündigungsverzichts eines unbefristeten Wohnungsmieters analog anzuwenden ist.