§ 16 Abs 2 WEG; § 523 ABGB
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Pflicht des Wohnungseigentümers zur Unterbindung von Störungen durch seinen Bestandnehmer zu befassen.
OGH 16.10.2007, 5 Ob 218/07f
§ 16 Abs 2 WEG; § 523 ABGB
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Pflicht des Wohnungseigentümers zur Unterbindung von Störungen durch seinen Bestandnehmer zu befassen.
OGH 16.10.2007, 5 Ob 218/07f