§ 364 Abs 3 ABGB
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Beeinträchtigung nach § 364 Abs 3 ABGB vorliegt.
OGH 9.10.2007, 10 Ob 60/06f
§ 364 Abs 3 ABGB
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Beeinträchtigung nach § 364 Abs 3 ABGB vorliegt.
OGH 9.10.2007, 10 Ob 60/06f