§ 60 JN
Der OGH hatte sich mit dem Lichtraum eines Gartens und der Entfernung von darin hineinragenden Gegenständen zu befassen. Der Kl verlangte, dass die Eichenbäume des Bekl nur eine solche Höhe und einen solchen Zustand haben, dass dadurch dem im WE des Kl stehenden Reihenhaus und dem dazugehörenden Garten nicht Licht in einem das ortsübliche Maß überschreitenden Ausmaß entzogen wird.