§ 30 Abs 2 MRG
In gegenständlicher Entscheidung hatte der OGH zu klären, wie Mieter und Vermieter Schriftformerfordernissen des MRG entsprechen können. Konkret ging es um die Auflistung von Kündigungsgründen. In diesem Fall wurde ein Grund zur Kündigung herangezogen, der auf einem nur vom Mieter unterzeichneten Beizettel stand, auf welchen jedoch im Mietvertrag verwiesen wurde. Mit Anmerkungen von Franz Pfiel und Manfred Palkovits.