§ 9 WEG; § 20 Abs 5 WEG; § 32 WEG; § 35 WEG
Hier hatte der OGH über ein Wohnungseigentumsobjekt zu entscheiden, das zwar grundbücherlich eingetragen, jedoch nie erbaut worden war. Fraglich war, ob die Eigentümer der Anteile an den Aufwendungen entsprechend ihrer Anteile laut Grundbuchsstand teilnehmen müssen und ob der Verwalter aus eigenem Antrieb Zahlungserleichterungen oder Stundungen gewähren darf. Mit Anmerkungen von Christian Prader.