§ 2 MRG; § 1041 ABGB
Ab dem Beendigungszeitpunkt der Nutzung durch den Hauptmieter kann der Vermieter gegen den titellos nützenden Untermieter einen Bereicherungsanspruch geltend machen. Die Mietzinshöhe orientiert sich an dem bei der Neuvermietung erlaubten Bestandszins.