§ 2 Abs 1 MRG; § 1120 ABGB; § 1121 ABGB
Unter der Voraussetzung des bereits begründeten Rechtsbesitzes des Hauptmieters entfaltet ein druch den außerbücherlichen Erwerber einer Eigentumswohnung abgeschlossener Hauptmietvertrag auch für den Rechtsnachfolger Bindungswirkung.