§ 20 Abs 3 WEG 2002; § 52 Abs 2 WEG 2002; § 36 AußStrG
Der OGH konkretsiert die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Teilsachbeschluss und erläutert, dass dieser bei Geltendmachung von Formalmängeln und inhaltlichen Mängeln der Abrechnung nicht ergehen kann.