§ 1318 ABGB
Der OGH prüft, ob ein Wohnungsinhaber für Schäden infolge eines Wasserrohrbruchs, der auf die Einstellung der Heizkörper auf Frostwächterbetrieb zurückzuführen ist, zur Verantwortung gezogen werden kann.
OGH 28.11.2006, 5 Ob 246/06x
§ 1318 ABGB
Der OGH prüft, ob ein Wohnungsinhaber für Schäden infolge eines Wasserrohrbruchs, der auf die Einstellung der Heizkörper auf Frostwächterbetrieb zurückzuführen ist, zur Verantwortung gezogen werden kann.
OGH 28.11.2006, 5 Ob 246/06x