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E 66 Zur Aufkündigung wegen mangelnder Benützung

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2007/66immolex 2007, 147 - 148 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 30 Abs 2 Z 6 MRG

Die Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe durch den eintrittsberechtigten Sohn rechtfertigt ein Absehen von der Kündigung wegen Nichtbenützung einer Wohnung. Ein allenfalls künftig bestehender Wohnbedarf oder die Möglichkeit einer bedingten Entlassung sind irrelevant.

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