§ 17 Abs 2 MRG; § 16 Abs 1 WGG; § 6 Abs 1 Z 9 KSchG
Die Qualifikation einer Außenfläche als " Raum" setzt die bauliche Integration in den Gesamtkomplex voraus. Verkehrsflächen innerhalb eines Tankstellenareals sind bei der Bestimmung der Nutzfläche einzubeziehen.