§ 20 WEG
Der VwGH konkretisiert die Instandhaltungspflicht des Wohnungseigentumsverwalters und nimmt zu dessen Haftung bei Gebäudeschäden Stellung.
VwGH 14.11.2006, 2006/05/0020
§ 20 WEG
Der VwGH konkretisiert die Instandhaltungspflicht des Wohnungseigentumsverwalters und nimmt zu dessen Haftung bei Gebäudeschäden Stellung.
VwGH 14.11.2006, 2006/05/0020