Zusammenfassung: Der Autor behandelt die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen der Facility manager im Fall eines mangelhaften facility management consulting für die Verletzung von vertraglichen Schutzpflichten vom Bauherrn haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zum Vorliegen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und zur Maßgeblichkeit des Subsidiaritätsprinzips Stellung.