vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung der WE-Gemeinschaft neben dem Vermieter bei ernsten Schäden

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2007/7immolex-LS 2007, 5 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 3 Abs 2 Z 2 MRG; § 4 Abs 3 WEG; § 43 Abs 2 AußStrG

Bei ernsthaften Schäden am Wohnungseigentumsobjekt wird eine solidarische Haftung von WE-Gemeinschaft und Bestandgeber begründet; das Rechtsverhältnis reicht aber über das einer formellen Streitgenossenschaft nicht hinaus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!