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Schriftsatz als Mahnung

Aktuellste LeitsätzeWohn- und MietrechtDr. Christian Prader, RA, Innsbruckimmolex-LS 2007/6immolex-LS 2007, 5 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 1118 ABGB

Da selbst ein Schriftsatz mit ausgewiesenem Mietzinsrückstand als Mahnung iSd § 1118 ABGB zu qualifizieren ist, gilt dies auch für ein Teilurteil, das infolge der Ausdehnung eines Mietzinszahlungsantrags erlassen wurde.

OGH 19.10.2006, 3 Ob 67/06h

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