Zusammenfassung: Der OGH äußerte sich zur Abgrenzung zwischen befristet bekämpfbaren Beschlüssen zu unbefristet bekämpfbaren nichtigen Beschlüssen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 WEG 2002
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Zusammenfassung: Der OGH äußerte sich zur Abgrenzung zwischen befristet bekämpfbaren Beschlüssen zu unbefristet bekämpfbaren nichtigen Beschlüssen.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 6 WEG 2002
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