§ 33 Abs 2 MRG
Die kumulative Geltendmachung eines Mietzins- und eines Räumungsbegehrens erfordert auch im Fall der Außerstreitstellung des Mietzinsrückstands die zwingende Erlassung eines Teilurteils.
OGH 31.05.2006, 7 Ob 36/05h
§ 33 Abs 2 MRG
Die kumulative Geltendmachung eines Mietzins- und eines Räumungsbegehrens erfordert auch im Fall der Außerstreitstellung des Mietzinsrückstands die zwingende Erlassung eines Teilurteils.
OGH 31.05.2006, 7 Ob 36/05h