Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit dem Kostenersatzrecht im Aufkündigungsverfahren auseinander und spricht sich für die Implementierung einer eigenen Kostenersatzbestimmung für den Zeitraum vor der Geltendmachung von Einwendungen aus.
LG Wien, 29.09.1948, 43 R 2421/48; LGZ Wien, 23.04.1996, 41 R 248/96s