§ 18 MRG; § 27 Abs 1 Z 1 MRG; § 27 Abs 3 MRG
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein beim Abschluss des Bestandsvertrages geleisteter Baukostenzuschuss als Mietzinsvorauszahlung zu qualifizieren ist und fügt hinzu, dass nur ein Baukostenzuschuss, der nicht als echte Mietzinsvorauszahlung zu qualifizieren ist, vom Ablöseverbot umfasst ist.